Dienstag, 07. Februar 2012

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Hundeschulen Mülheim an der Ruhr
Elke Brix
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SCHULDSPRUCH trotz Leine und Warnung!

Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer.
Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig
geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund
angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war.

Das Landgericht Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von
1.500,- EUR Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen
Jungen gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund
heimlich trotz Warnung durch die Besitzerin genähert. Das Gericht sah
allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah daher
die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR als nicht
angemessen an.