Samstag, 31. Juli 2010
 
 
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SCHULDSPRUCH trotz Leine und Warnung!

Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer.
Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig
geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund
angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war. Das Landgericht
Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,- EUR
Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen Jungen
gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund
heimlich trotz Warnung durch die Besitzerin genähert. Das Gericht
sah allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah
daher die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR
als nicht angemessen an.