Spezialausbildung

Servicehunde
Therapiehunde

 

  KONTAKT

  Sie haben Fragen oder
  Wünsche?

  Dann nehmen Sie doch
  bitte Kontakt mit uns auf.

  Tel.     02833   57 59 30
  Mobil: 01577 40 61 840

  Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können   


Newsletter

Möchten Sie über aktuelle Themen informiert werden, dann tragen Sie sich in unserem Newsletter ein.

Hier erfahren Sie alles rumd um das Caniscentrum Elke Brix, Termine u.v.m.




Wussten Sie schon...

Irrtümer in der Hundewelt

SCHULDSPRUCH trotz Leine und Warnung!

Beißt ein Hund einen Menschen, haftet in aller Regel der Besitzer.
Ist der Hund durch vorausgegangene Beißvorfälle schon auffällig
geworden, bleibt die Haftung auch dann bestehen, wenn der Hund
angeleint und seine Gefährlichkeit bekannt war. Das Landgericht
Coburg hat eine Hundehalterin zur Zahlung von 1.500,- EUR
Schmerzensgeld verurteilt, weil ihr Hund einen achtjährigen Jungen
gebissen hatte (AZ 11 O 660/07). Das Kind hatte sich dem Hund
heimlich trotz Warnung durch die Besitzerin genähert. Das Gericht
sah allerdings durchaus eine Mitschuld des Geschädigten und sah
daher die Schmerzensgeldforderung der Klägerin von 12.500,- EUR
als nicht angemessen an.